Können die Krankenkassen zu mir nach Hause kommen und mich überprüfen?

Nein! Sollten Sie ab 2018 zu den 5% der Hebammen gehören, die in die jährliche Überprüfung fallen, oder eine der 20% Kolleginnen die Geburten im häuslichen Umfeld betreuen und den Sicherstellungszuschlag beantragt haben, dann werden Sie angeschrieben und aufgefordert innerhalb einer gesetzten Frist von 8 Wochen einzelne Dokumente einzureichen.

Wann muss ich mein Handbuch beim GKV einreichen?

Das Handbuch wird gar nicht beim GKV eingereicht, lediglich einzelne Dokumente.

Dazu gehören:

  • Die internen Auditbögen der letzten maximal 5 Jahre
  • Ihr Fortbildungsplan
  • Ihre Fortbildungsnachweise der letzten 3 Jahre
  • Bei Häuslicher Geburtshilfe: Der Auditbericht vom externen Audit
  • Der Meldenachweis der Geburten bei QuaG
Warum müssen wir QM machen?

Seit dem 1.1.2013 sind die Hebammen mit ihren Leistungen im SGB V verankert. Das bringt uns viele Vorteile, z.B. dass wir bei Gesetzgebungsverfahren für Leistungserbringer im Gesundheitswesen automatisch mit berücksichtigt sind, dass wir in der Schwangerenvorsorge den Gynäkologen gleich gestellt sind oder dass die Frau ein gesetzlich festgelegtes Recht auf frei Wahl des Geburtsortes hat. Aus dem SGB V ergibt sich aber für uns, genau wie für alle anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, dass wir unsere Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nachweisen müssen. Das bedeutet, wir müssen Qualitätsmanagement machen.

Unterscheidet sich das QM für Hebammen in den einzelnen Bundesländern?

Alle freiberuflichen Hebammen im Bundesgebiet haben die gleichen Verpflichtungen. Die Hebammen in Niedersachsen haben nur schon viel früher mit QM begonnen als die meisten Kolleginnen aus anderen Bundesländern, weil wir in Niedersachsen schon vor einigen Jahren ein eigenes Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben. Grundsätzlich haben alle Hebammen die freie Wahl, mit welchem System sie ihre Qualität nachweisen möchten.

Ist das Niedersächsische QM-System auch in anderen Bundesländern gültig?

Das Niedersächsische QM-System wurde in Niedersachsen entwickelt und trägt deshalb den Namen. Es ist in allen Bundesländern gültig und vertreten. Es gab und gibt Schulungen zu dem System in allen Bundesländern und viele Kolleg:innen auch außerhalb Niedersachsens arbeiten damit.

Warum gibt es unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme?

Das niedersächsische System ist das älteste QM-System speziell von und für Hebammen. Es wurde schon 2007 eingeführt, damals noch als rein freiwillige Leistung der Hebammen. Es wird seitdem ständig weiterentwickelt und an die inneren und äußeren Anforderungen angepasst.

Als dann zum Jahresbeginn 2013 mit der Überführung ins SGB V die Verpflichtung zum QM für freiberufliche Hebammen kam, hat der DHV ein eigenes Musterhandbuch für seine Mitglieder entwickelt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages mit den gesetzlichen Krankenkassen im November 2015 besteht endgültig für alle freiberuflichen Hebammen die Dringlichkeit sich mit QM vertraut zu machen. Damit ist ein Markt entstanden, auf dem die unterschiedlichsten Anbieter:innen ihre Produkte präsentieren. Jede Hebamme hat also die Wahl und sollte genau vergleichen und entscheiden, mit welchem System sie in Zukunft arbeiten möchte.

Was passiert, wenn ich kein QM mache?

Im Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen sind die Anforderungen an QM und die Art der Nachweise festgelegt. Je nach Angebotsspektrum werden interne und externe Audits verlangt, die auf Aufforderung nachgewiesen werden müssen. Der GKV wird ab 2018 stichprobenartige Überprüfungen vornehmen. Kann eine Hebamme dann die geforderten Nachweise nicht erbringen, drohen ihr im Extremfall finanzielle Sanktionen oder sogar der befristete oder unbefristete Ausschluss aus dem Vertrag – genaueres bitte nachlesen im Rahmenvertrag mit dem GKV.

Kann ich auf die 10% Gebühr verzichten und dann kein QM machen?

Nein, das geht nicht. Wer mit den Krankenkassen abrechnen möchte, muss die eigene Qualität nachweisen. Sonst kann man nur komplett auf die Abrechnung verzichten. Aber auch dann muss QM gemacht werden, weil die Verpflichtung dazu im SBG V verankert ist und somit alle Hebammentätigkeiten umfasst.

Muss ich mich zertifizieren lassen?

Bestimmte Hebammen, insbesondere die, die Geburten im häuslichen Umfeld anbieten, müssen alle 3 Jahre ein externes Audit absolvieren. Für alle anderen freiberuflichen Hebammen ist ein externes Audit nur in Ausnahmefällen (siehe Vergütungsvertrag) erforderlich und somit auch weiterhin freiwillig.

Ich arbeite ausschließlich als angestellte Hebamme, muss ich auch QM machen?

Angestellte Hebammen sind in das Qualitätsmanagement ihres Krankenhauses eingebunden und müssen kein eigenes QM vorhalten.

Ich arbeite als angestellte Hebamme und mache nur ab und zu mal eine Wochenbettbetreuung. Muss ich QM machen?

Immer dann, wenn eine Hebamme als Leistungserbringer:in mit einer Krankenkasse abrechnet, ist sie zum Nachweis ihrer Qualität verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang sie freiberuflich tätig ist.

Ich arbeite als Beleghebamme, was muss ich tun?

Wenden Sie sich an die Verwaltung, bzw. den:die Qualitätsmanagementbeauftragte:n Ihres Beleghauses und lassen Sie sich bescheinigen, dass das Haus ein QM-System hat und der Kreißsaal sowie Ihre Arbeit als Hebamme in der Klinik darin abgebildet sind. Natürlich sollten Sie mit dem QM vertraut sein. Existiert solch ein QM in Ihrem Hause nicht oder nicht vollständig, dann sollten Sie es zusammen mit Ihrer:m QMB entwickeln oder vervollständigen. Ist das nicht möglich, dann müssen Sie Ihr eigenes QM-System für die Belegtätigkeit erstellen.

Wir arbeiten mit mehreren Hebammen zusammen in einer Praxis, müssen wir ein Praxis-QM machen?

Die QM-Anforderungen zielen auf Sie als einzelne freiberufliche Hebamme ab, ein Praxis-QM ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem kann es sinnvoll sein, für Abläufe in der Praxis gemeinsame Ablaufbeschreibungen zu haben, z.B. für die Vertretungssituation oder um einen Konsens abzubilden. Viele im System enthaltene Dokumente lassen sich ohne größeren Aufwand für Praxen anpassen. Es hat dann also jede einzelne Hebamme ihren QM-Ordner und daneben besteht ein gemeinsamer Praxisordner.

Ich möchte mit QM anfangen, was ist mein erster Schritt?

Zuerst sollten Sie sich mit ihren Mitgliedsdaten auf der E-Learning-Plattform des DHV anmelden, den Fragebogen zum QM ausfüllen und sich die Bescheinigung ausdrucken. Als nächstes melden Sie sich zu einer Qualitätsschulung Ihrer Wahl an. Dort lassen Sie sich die Grundlagen des QM erklären und in die Handbucherstellung einweisen. Danach beginnen Sie mit der Erstellung Ihres Handbuchordners.

Zeitschiene

  • 6 Monate: Planungsphase
  • 24 Monate: Umsetzungsphase
  • 6 Monate: Verlängerung bei externem Audit
  • Jährlich: Weiterführung
Ich bin in keinem Hebammenverband-Mitglied, was kann ich tun?

Im Niedersächsischen System können Sie die Qualitätsschulung auch ohne Verbandsmitgliedschaft besuchen und alle Dokumente nutzen, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. Das Musterhandbuch des DHV steht nur DHV-Mitgliedern zur Verfügung.